Wir Erdbacher müssen uns derzeitig diese Fragen stellen:
Was mach ich, wenn meine Heizung kaputt geht?
Welche Alternative macht Sinn?
Was kann gemacht werden und dazu noch bezahlbar ist?
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn meine Ölheizung zu alt, kaputt oder nicht mehr zu reparieren ist?
Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das kostet dich sehr viel Geld. Und Du sparst jede Menge Geld, Arbeit, Stress, Ärger.
Wenn du irgendwann eine neue Heizung brauchst, unterliegst Du, ohne Nahwärme, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) deshalb ist eine energetische Sanierung deines Hauses erforderlich, wie z. B.: Dachdämmung, neue Fenster, Fassadendämmung. Dazu brauchst du auch eine Alternative teurere Heizungsanlage wie z.B. Wärmepumpen, Pellets etc.

Mit der Nahwärme bist du auf der sicheren Seite. Durch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft erfüllst du die Anforderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Du sparst jede Menge Geld, Arbeit, Stress, Ärger.
Du brauchst grundsätzlich keine energetische Haussanierung. Das bedeutet, dass du KEINE neue Heizungsanlage, Solarthermie, Wärmepumpe, Fassaden- Dachdämmung, neue Fenster benötigst. Bei einer „energetischen Sanierung“ fallen oft einige 100.000€ an.
„Wenn eine Ölheizung nicht mehr zu reparieren ist, sollte sie ausgetauscht werden. Es gibt keine generelle Austauschpflicht für bestehende Ölheizungen, aber bei einem irreparablen Schaden (Havarie) oder wenn die Heizung älter als 30 Jahre ist, gelten Übergangsfristen für den Umstieg auf eine Heizung, die erneuerbare Energien nutzt.
Mögliche Schritte:
- Fachmann konsultieren: Ein Heizungsbauer kann den Schaden begutachten und feststellen, ob eine Reparatur möglich ist oder ein Austausch unumgänglich ist.
- Austausch prüfen: Ist die Heizung nicht mehr zu reparieren, sollte ein Austausch in Erwägung gezogen werden. Dabei ist zu prüfen, welche Alternativen in Frage kommen, z.B. Gas-Brennwertheizung, Wärmepumpe oder eine Hybridheizung.
- Beratung einholen: Ein Heizungsfachmann oder Energieberater kann über die verschiedenen Möglichkeiten zur Umstellung auf erneuerbare Energien beraten und über Fördermöglichkeiten informieren.
- Heizungsanlage auswählen: Es gibt verschiedene Optionen, um die 65%-Vorgabe zu erfüllen, wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen. Auch der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird, ist eine Möglichkeit.
- Fördermittel prüfen: Für den Austausch einer Ölheizung gegen eine Heizung mit erneuerbaren Energien gibt es staatliche Förderungen, die den Umstieg finanziell unterstützen können. Es ist ratsam, sich über mögliche Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu informieren und diese zu beantragen. Die Kosten für eine Heizung mit erneuerbaren Energien sind zumeist sehr hoch angesiedelt.
- Alternative Heizsysteme: Neben Gas-Brennwertheizungen gibt es auch Alternativen wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärme, die in Betracht gezogen werden können.
Wichtige Hinweise: Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen zu informieren und die Beratung durch Fachleute in Anspruch zu nehmen.
Die Entscheidung für eine neue Heizung sollte unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten des Gebäudes und der persönlichen Bedürfnisse getroffen werden. Die Förderrichtlinien und Übergangsfristen sind zu beachten.“ *Zitat aus dem Internet
„Die Kosten für eine energetische Sanierung eines Einfamilienhauses können stark variieren, liegen aber typischerweise zwischen 20.000 und 250.000 Euro, abhängig vom Umfang der Maßnahmen und dem Zustand des Gebäudes. Staatliche Förderungen können bis zu 70% der Investitionskosten reduzieren.
Faktoren, die die Kosten beeinflussen:
- Umfang der Sanierung: Einzelne Maßnahmen wie Dachdämmung oder Fenstertausch sind günstiger als eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
- Größe des Hauses: Größere Häuser benötigen mehr Material und Arbeitszeit, was die Kosten erhöht.
- Zustand des Gebäudes: Ein Haus mit schlechtem Zustand erfordert möglicherweise umfangreichere Vorarbeiten, was zu höheren Kosten führt.
- Auswahl der Materialien: Dämmstoffe und Heizsysteme haben unterschiedliche Preise.
- Handwerkerkosten: Die Preise für Handwerker können regional variieren und hängen von der Art der Arbeit ab.
Mögliche Sanierungsmaßnahmen und Kostenbeispiele:
- Dämmung: Dachdämmung: 5.000 – 20.000 Euro, Fassadendämmung: 6.000 – 20.000 Euro, Kellerdeckendämmung: 22.000 Euro
- Fenster: Fenstertausch: 14.924 Euro (Beispiel)
- Heizung: Neue Heizung: 6.000 – 9.000 Euro (Beispiel), Wärmepumpe: 10.000 – 40.000 Euro
- Photovoltaik: PV-Anlage mit 5 kWp: 10.000 Euro (Beispiel)
- Komplettsanierung: 60.000 – 160.000 Euro (Beispiel)
Förderungen:
- Staatliche Förderungen können bis zu 70% der Investitionskosten abdecken.
- Es gibt verschiedene Förderprogramme der KfW und anderer Institutionen.
- Ein Energieberater kann bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses ist eine lohnende Investition, die jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Eine detaillierte Planung, die Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten und eine professionelle Beratung sind daher empfehlenswert. *Zitat aus dem Internet
Die energetische Sanierungspflicht in Deutschland, geregelt im Gebäudeenergiegesetz (GEG), betrifft vor allem ältere Gebäude und verpflichtet Eigentümer bei bestimmten Umbaumaßnahmen oder Eigentümerwechsel zu energetischen Sanierungen, um den Energieverbrauch zu senken und die Klimaschutzziele zu erreichen.
Wesentliche Punkte:
Eigentümerwechsel: Bei Verkauf, Erbschaft oder Schenkung eines Gebäudes, das vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurde, greift eine Sanierungspflicht. Die neuen Eigentümer haben in der Regel zwei Jahre Zeit, um bestimmte Maßnahmen durchzuführen.
Umfangreiche Baumaßnahmen: Werden mehr als 10 % eines Bauteils (z.B. Fassade, Dach) erneuert, müssen die Sanierungsarbeiten den Vorgaben des GEG entsprechen.
Heizungsaustausch: Alte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und nicht auf dem neuesten Stand der Technik sind, müssen ausgetauscht werden.
Dämmung: Die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen muss gedämmt werden, wenn sie nicht bereits den Mindestwärmeschutz aufweist.
Rohrdämmung: Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
Fristen: Bei Eigentümerwechseln gilt eine Frist von zwei Jahren für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.
Folgen bei Nichtbeachtung: Die Nichtbeachtung der Sanierungspflicht kann zu Bußgeldern führen.
Förderungen: Es gibt verschiedene staatliche Förderungen für energetische Sanierungen.
Beispiele für Sanierungsmaßnahmen: Dachdämmung, Fassadendämmung, Austausch alter Heizkessel, Dämmung von Heizungsrohren. Wichtig: Es ist ratsam, sich vor der Sanierung von einem Energieberater beraten zu lassen, um die individuellen Gegebenheiten zu prüfen und die optimalen Maßnahmen zu ermitteln.“* Zitat aus dem Internet
Ministerin verspricht „neues, besseres“ Heizungsgesetz: „Auf keinen Fall noch mal eine Gasheizung einbauen“ Link https://www.merkur.de/wirtschaft/ministerin-verspricht-neues-besseres-heizungsgesetz-auf-keinen-fall-noch-mal-eine-gasheizung-einbauen-zr-93786673.html
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