Liebe Erdbacherin, lieber Erdbacher

Der Graben im Boden soll verbindlich festgelegt werden. Deshalb wollen wir jetzt nochmal aktiv um dein Mitmachen werben.

Auch wenn du erst irgendwann Wärme oder/und Strom beziehen möchtest, müssen wir heute die Dicke der Rohre berechnen und dein Hausanschluss berücksichtigen. Auch eine vorsorgliche Anmeldung ist möglich.

Die in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie ist fertig und bescheinigt uns die Sicherheit im Projekt. Die BEE (Bürger Energie Erdbach) plant je nach Wetterverhältnissen im Winter 2024 mit dem Start der Tiefbauarbeiten,

  • im Frühjahr 2024 die Fertigstellung des Heizhauses,
  • im Sommer 2024 der Aufbau der Anlage im Heizhaus,
  • im Spätsommer 2024 der Anschluss und die Verkabelung, Verrohrung in der Heizzentrale,
  • im Frühherbst 2024 soll die Anlage hochgefahren werden und im
  • Herbst 2024 könnte Energie geliefert werden.

Die BEE wird im zweiten Schritt auch Strom produzieren und im eigenen Stromnetz ca. zum halben Preis verkaufen. Das Kabel muss jetzt mit verlegt werden.

Den Plan, wo die Rohre verlegt werden sollen, könnt Ihr über diesen Link sehen: Das Netz im Dorf  

Ist dein Haus erreichbar? Wir müssen jetzt dein Haus mit berücksichtigen! Alle nachträglichen Leitungsverlegungen müssen nach Fertigstellung persönlich bezahlt werden.

Die Mitglieder der BEE haben entschieden, dass ab 01.10.2023 folgende Eintrittsgelder festzulegen sind:

  • 500 € ab 01.10.2023;
  • 1000 € während der Bauphase;
  • 1.500 € nach Beendigung der Bauphase;
  • 2.000 € nach Inbetriebnahme.

Diese Kosten decken vermutlich nicht mal die Umplanungsarbeiten des Ingenieurbüros.

FINANZIELLE FÖRDERUNGEN

Auszüge des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes aus dem Bundestag. Im Gebäudeenergiegesetz wurde auch die staatliche Unterstützung für den Umbau bei euch im Keller neu definiert. Staatliche Förderung ab 2024. So viel könnt Ihr bekommen:

  • Grundförderung – Höhe: 30%, gilt für Eigenheimbesitzer, gilt nicht für Gas- und Ölheizungen, einkommensunabhängig
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus – Höhe: bis zu 20%, zusätzlich zur Grundförderung, gilt für Haushalte, die bis 2028 ihre Heizung austauschen; auch, wenn sie nicht müssen, gilt für Haushalte, die zum Heizungstausch verpflichtet sind.
  • Sozialkomponente – Höhe: bis zu 30%, zusätzlich zur Grundförderung, gilt für Haushalte, deren jährliches zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro liegt.

Es gilt hierbei leider aber auch, wenn die Töpfe leer sind, kein Anspruch mehr.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Mögliche Technologien sind dabei ein Fern-/ Nahwärme-Anschluss, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie.

Eigentümer müssen dabei rechnerisch nachweisen, dass der Anteil an erneuerbarer Energie in ihrer neu eingebauten Heizung mindestens 65 Prozent beträgt. Die Bundesregierung betont, dass die neue Gesetzesregelung „technologieneutral“ ist, also keine Technologie beim Neueinbau bevorzugt.

Das bedeutet; Beim Kauf einer neuen Heizung, musst du nicht nur die Heizung kaufen, sondern auch Alternativen, die 65% deiner Energie produziert. (die neue Heizung ist also nur für 35%), Was diese Anlagen dann kosten und was in Zukunft der Strom kostet wird, der die möglichen Wärmepumpen betreiben muss, können wir hier leider nicht darstellen. Vor allen Dingen bist Du nicht frei in deinen Entscheidungen. Ob Förderungen kommen oder nicht, was nach Ablauf der Laufzeiten von Solarthermie mit deiner Anlage passiert, sehen wir bei denen, die jetzt auslaufen…

Bitte lies auch die Darstellungen nach der ersten Mitgliederversammlung im Internet unter: Mitgliederversammlung

Für ein persönliches Gespräch oder in kleinen Gruppen, melde Dich bitte zur Terminabsprache bei uns.