… weil der Preis für Alle günstiger wird! Wenn wir es doch schaffen könnten 80% der Erdbacher Häuser anzuschließen… eine wirklich realistische Vision!?

Der Graben im Boden soll verbindlich festgelegt werden. Deshalb wollen wir jetzt nochmal aktiv um dein Mitmachen werben.

Auch wenn du erst irgendwann Energie beziehen möchtest, müssen wir heute die Dicke der Rohre berechnen und dein Hausanschluss berücksichtigen. Auch eine vorsorgliche Anmeldung ist möglich.

Die Machbarkeitsstudie liegt vor, eine Ergänzung ist dazu erstellt. Die Studie bescheinigt uns die Sicherheit im Erdbacher Projekt. Die erste Ausarbeitung der Projektinventur durch die Landes Energie Agentur bestätigt die Machbarkeitsstudie und zeigt uns interessante Potenziale zur weiteren Optimierung auf.

Den Plan, wo die Rohre verlegt werden sollen, könnt Ihr über diesen Link sehen: Das Netz im Dorf  

Ist dein Haus erreichbar? Wir müssen jetzt dein Haus mit berücksichtigen! Alle nachträglichen Leitungsverlegungen müssen nach Fertigstellung persönlich bezahlt werden.

LINK: FINANZIELLE FÖRDERUNGEN

Auszüge des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes aus dem Bundestag. Im Gebäudeenergiegesetz wurde auch die staatliche Unterstützung für den Umbau bei euch im Keller neu definiert. Staatliche Förderung ab 2024. So viel könnt Ihr bekommen:

  • Grundförderung – Höhe: 30%, gilt für Eigenheimbesitzer, gilt nicht für Gas- und Ölheizungen, einkommensunabhängig
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus – Höhe: bis zu 20%, zusätzlich zur Grundförderung, gilt für Haushalte, die bis 2028 ihre Heizung austauschen; auch, wenn sie nicht müssen, gilt für Haushalte, die zum Heizungstausch verpflichtet sind.
  • Sozialkomponente – Höhe: bis zu 30%, zusätzlich zur Grundförderung, gilt für Haushalte, deren jährliches zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro liegt.

Es gilt hierbei leider aber auch, wenn die Töpfe leer sind, kein Anspruch mehr.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Mögliche Technologien sind dabei ein Fern-/ Nahwärme-Anschluss, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie.

Eigentümer müssen dabei rechnerisch nachweisen, dass der Anteil an erneuerbarer Energie in ihrer neu eingebauten Heizung mindestens 65 Prozent beträgt. Die Bundesregierung betont, dass die neue Gesetzesregelung „technologieneutral“ ist, also keine Technologie beim Neueinbau bevorzugt.

Das bedeutet; Beim Kauf einer neuen Heizung, musst du nicht nur die Heizung kaufen, sondern auch Alternativen, die 65% deiner Energie produziert. (die neue Heizung ist also nur für 35%), Was diese Anlagen dann kosten und was in Zukunft der Strom kostet wird, der die möglichen Wärmepumpen betreiben muss, können wir hier leider nicht darstellen. Vor allen Dingen bist Du nicht frei in deinen Entscheidungen. Ob Förderungen kommen oder nicht, was nach Ablauf der Laufzeiten von Solarthermie mit deiner Anlage passiert, sehen wir bei denen, die jetzt auslaufen…

Für ein persönliches Gespräch melde Dich bitte zur Terminabsprache bei uns. Kontakt