Als fünfköpfiges Projektteam koordiniert der Vorstand die Bürger Energie Erdbach. Wir stellen euch das Team hier vor:

Bernd Dietermann

Beruf: Selbständiger Kaufmann
Wohnhaft: Schönbacher Weg 9, 35767 Erdbach
Familienstand: Verheiratet
Geb. am: 22.02.1958
Schule: Goldbachschule Frohnhausen
Beruflich: Koch, Selbständiger Kaufmann
Freizeit: Motorrad, Reisen

Günter Winkel

Beruf: Maschinenbautechniker
Wohnhaft: Mühlweg 8, 35767 Erdbach
Familienstand: verheiratet mit Rita
Geb. am: 26.11.1958
Schule: Fachabitur
Beruflich: Techn. Angestellter
Freizeit: Tiefbassbläser im CVJM Posaunenchor, Fahrrad fahren, schwimmen, CVJM

Dorothee Maiwald geb. Schumann

Beruf: Verwaltungsfachangestellte
Wohnhaft: Goldbachstraße 5, 35767 Erdbach
Familienstand: verheiratet mit Frank, zwei erwachsene Töchter
Geb. am: 05.08.1966,
Schule: Allgemeine Hochschulreife
Beruflich: Mitarbeiterin Steuern und Finanzen bei der Gemeinde Breitscheid
Freizeit: Vorsitzende des Natur- und Vogelschutzvereins Erdbach und Mitglied im CVJM Posaunenchor Erdbach

Arnd Kureck

Beruf: Fernmeldetechniker
Wohnhaft: Weilsteinstraße 5, 35767 Erdbach
Familienstand: verheiratet mit Christine, zwei erwachsene Söhne
Geb. am: 21.12.1968
Beruflich: Seit 1986 bei der Deutschen Telekom AG in den verschiedensten Funktionen beschäftigt
Zurzeit als Service- und Delivery-Manager bei der Deutschen Telekom Security GmbH im Sicherheitsbereich des Trust Center tätig

Heiko Thielmann

Beruf: Key Account Manager
wohnhaft: Talblick 37, 35767 Erdbach
Familienstand: mit Steffi verheiratet, zwei erwachsene Töchter
Geb. am: 04.06.1969 in Haiger
Schule: Mittelpunktschule in Breitscheid
Beruflich: Key Account-Manager für die Unternehmensberatung
Freizeit: Schützenverein und Dorfladenverein

Seine Aufgaben sind in unserer Satzung nach § 14 Leitung der Genossenschaft

  • Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung.
  • Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften
    • der Gesetze,
    • insbesondere des Genossenschaftsgesetzes,
    • der Satzung und
    • der Geschäftsordnung für den Vorstand.
  • Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich nach Maßgabe des § 15.

Darüber hinaus aus § 16 Aufgaben und Pflichten des Vorstands

  • Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren.
  • Der Vorstand hat insbesondere
    • die Geschäfte entsprechend Zweck und Gegenstand der Genossenschaft ordnungsgemäß zu führen;
    • die für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendigen personellen und sachlichen Maßnahmen rechtzeitig zu planen und durchzuführen;
    • sicherzustellen, dass Lieferungen und Leistungen ordnungsgemäß erbracht und die Mitglieder sachgemäß betreut werden;
    • eine Geschäftsordnung nach Anhörung des Aufsichtsrats aufzustellen, die vom Vorstand einstimmig zu beschließen und von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist;
    • für eine ordnungsmäßige Buchführung und ein zweckdienliches Rechnungs­wesen zu sorgen;
    • ordnungsmäßige Inventuren vorzunehmen, ein Inventarverzeichnis zum Ende des Geschäftsjahres aufzustellen und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzu­legen;
    • spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht (soweit dieser erforderlich ist) aufzustellen, dem Aufsichtsrat unver­züglich und sodann mit dessen Bemerkungen der Generalversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses vorzulegen;
    • über die Zuständigkeit für die Zulassung des Mitgliedschaftserwerbs und für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen sowie für das Führen der Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes zu entscheiden,
    • dem gesetzlichen Prüfungsverband Einberufung, Termin, Tagesordnung und Anträge für die Generalversammlung rechtzeitig anzuzeigen;
    • im Prüfungsbericht festgestellte Mängel abzustellen und dem gesetzlichen Prüfungsverband hierüber zu berichten;
    • dem gesetzlichen Prüfungsverband von beabsichtigten Satzungsänderungen rechtzeitig Mitteilung zu machen.