Auszüge des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes aus dem Bundestag. Im Gebäudeenergiegesetz wurde auch die staatliche Unterstützung für den Umbau bei euch im Keller neu definiert. Staatliche Förderung ab 2024. So viel könnt Ihr bekommen:
- Grundförderung – Höhe: 30%, gilt für Eigenheimbesitzer, gilt nicht für Gas- und Ölheizungen, einkommensunabhängig
- Klima-Geschwindigkeitsbonus – Höhe: bis zu 20%, zusätzlich zur Grundförderung, gilt für Haushalte, die bis 2028 ihre Heizung austauschen; auch, wenn sie nicht müssen, gilt für Haushalte, die zum Heizungstausch verpflichtet sind.
- Sozialkomponente – Höhe: bis zu 30%, zusätzlich zur Grundförderung, gilt für Haushalte, deren jährliches zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro liegt.
Diese Umbaukosten zuhause können zwischen 5.000 und 10.000 € liegen. Die Kosten werden bis 2028 mit bis zu 70% staatlich gefördert. Welche, und ob es nach 2028 noch eine Förderung gibt, weiß niemand. Derzeit sind jedenfalls diese Förderungen nur bis 2028 sicher.
Nach Abzug der Förderung also zw. 1.500€ & 3.000€
LINK: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude