Auch unser Projekt ist leider von dem Karlsruher Urteil betroffen. Unsere Arbeiten können allerdings derzeit in den Leistungsphasen 2-4 weiter stattfinden. Diese sind über den ersten Zuwendungsbescheid abgesichert. Die Realisierung des Projektes können wir erst beantragen wenn wir diese Leistungsphasen 2-4 ggf. 5-8 erledigt haben. Somit verlieren wir dezeit vielleicht nur ein bis zwei Monate. Die Förderung ist derzeit “pausiert” Hintergrundinformationen lassen auf die Förderung unseres Projektes durch Alternativen vermuten.
Link zur BAFA https://www.bafa.de/Kurzmeldungen/DE/Energie/urteil.html Wir halten euch hier auf dem Laufenden.