Als fünfköpfiges Projektteam koordiniert der Vorstand die Bürger Energie Erdbach. Wir stellen euch das Team hier vor:
Bernd Dietermann
Beruf: Selbständiger Kaufmann
Wohnhaft: Schönbacher Weg 9, 35767 Erdbach
Familienstand: Verheiratet
Geb. am: 22.02.1958
Schule: Goldbachschule Frohnhausen
Beruflich: Koch, Selbständiger Kaufmann
Freizeit: Motorrad, Reisen
Dorothee Maiwald geb. Schumann
Beruf: Verwaltungsfachangestellte
Wohnhaft: Goldbachstraße 5, 35767 Erdbach
Familienstand: verheiratet mit Frank, zwei erwachsene Töchter
Geb. am: 05.08.1966,
Schule: Allgemeine Hochschulreife
Beruflich: Mitarbeiterin Steuern und Finanzen bei der Gemeinde Breitscheid
Freizeit: Vorsitzende des Natur- und Vogelschutzvereins Erdbach und Mitglied im CVJM Posaunenchor Erdbach
Arnd Kureck
Beruf: Fernmeldetechniker
Wohnhaft: Weilsteinstraße 5, 35767 Erdbach
Familienstand: verheiratet mit Christine, zwei erwachsene Söhne
Geb. am: 21.12.1968
Beruflich: Seit 1986 bei der Deutschen Telekom AG in den verschiedensten Funktionen beschäftigt
Zurzeit als Service- und Delivery-Manager bei der Deutschen Telekom Security GmbH im Sicherheitsbereich des Trust Center tätig
Heiko Thielmann
Beruf: Key Account Manager
wohnhaft: Talblick 37, 35767 Erdbach
Familienstand: mit Steffi verheiratet, zwei erwachsene Töchter
Geb. am: 04.06.1969 in Haiger
Schule: Mittelpunktschule in Breitscheid
Beruflich: Key Account-Manager für die Unternehmensberatung
Freizeit: Schützenverein und Dorfladenverein
Seine Aufgaben sind in unserer Satzung nach § 14 Leitung der Genossenschaft
- Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung.
- Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften
- der Gesetze,
- insbesondere des Genossenschaftsgesetzes,
- der Satzung und
- der Geschäftsordnung für den Vorstand.
- Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich nach Maßgabe des § 15.
Darüber hinaus aus § 16 Aufgaben und Pflichten des Vorstands
- Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren.
- Der Vorstand hat insbesondere
- die Geschäfte entsprechend Zweck und Gegenstand der Genossenschaft ordnungsgemäß zu führen;
- die für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendigen personellen und sachlichen Maßnahmen rechtzeitig zu planen und durchzuführen;
- sicherzustellen, dass Lieferungen und Leistungen ordnungsgemäß erbracht und die Mitglieder sachgemäß betreut werden;
- eine Geschäftsordnung nach Anhörung des Aufsichtsrats aufzustellen, die vom Vorstand einstimmig zu beschließen und von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist;
- für eine ordnungsmäßige Buchführung und ein zweckdienliches Rechnungswesen zu sorgen;
- ordnungsmäßige Inventuren vorzunehmen, ein Inventarverzeichnis zum Ende des Geschäftsjahres aufzustellen und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen;
- spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht (soweit dieser erforderlich ist) aufzustellen, dem Aufsichtsrat unverzüglich und sodann mit dessen Bemerkungen der Generalversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses vorzulegen;
- über die Zuständigkeit für die Zulassung des Mitgliedschaftserwerbs und für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen sowie für das Führen der Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes zu entscheiden,
- dem gesetzlichen Prüfungsverband Einberufung, Termin, Tagesordnung und Anträge für die Generalversammlung rechtzeitig anzuzeigen;
- im Prüfungsbericht festgestellte Mängel abzustellen und dem gesetzlichen Prüfungsverband hierüber zu berichten;
- dem gesetzlichen Prüfungsverband von beabsichtigten Satzungsänderungen rechtzeitig Mitteilung zu machen.