Wohnst Du in einem Wohngebiet, das künftig mit Nah- oder Fernwärme betrieben werden soll oder möchten mehr zum Thema Nahwärme/Fernwärme erfahren? Drück auf den Link…
Nahwärmebau am Beispiel Dornhausen
Die Tür für weitere Interessenten ist nicht zu!
Heißt, jeder der sich noch anschließen möchte, kann noch einen Erhebungsbogen samt Beitrittserklärung ausfüllen, so wird jeder bei der finalen Berechnung/Kalkulation berücksichtigt wird.
Ich möchte noch anschließen. Was muss ich tun?
1. Erfassungsbogen & Beitrittserklärung ausfüllen & an [email protected] senden
2. Genossenschaftsbeitrag einzahlen
Das erste Genossenschaftsanteil (100€ Mitgliedsbeitrag) und das Grundkapital von 12 Anteile (1.200€), um die ersten Kosten gemeinschaftlich bezahlen zu können, auf das Konto der Bürger Energie zu überweisen. Also 1.300€ auf das Konto der VR Bank Lahn-Dill eG IBAN: DE83517624340018102102
Die 1.200€ haben wir als Grundkapital von allen zusammentragen, um die ersten Kosten gemeinschaftlich bezahlen zu können. Im Fall eines Austritts ist die Rückzahlung dieser Summe nicht möglich.
LINK: FINANZIELLE FÖRDERUNGEN
Auszüge des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes aus dem Bundestag. Im Gebäudeenergiegesetz wurde auch die staatliche Unterstützung für den Umbau bei euch im Keller neu definiert. Staatliche Förderung ab 2024. So viel könnt Ihr bekommen:
- Grundförderung – Höhe: 30%, gilt für Eigenheimbesitzer, gilt nicht für Gas- und Ölheizungen, einkommensunabhängig
- Klima-Geschwindigkeitsbonus – Höhe: bis zu 20%, zusätzlich zur Grundförderung, gilt für Haushalte, die bis 2028 ihre Heizung austauschen; auch, wenn sie nicht müssen, gilt für Haushalte, die zum Heizungstausch verpflichtet sind.
- Sozialkomponente – Höhe: bis zu 30%, zusätzlich zur Grundförderung, gilt für Haushalte, deren jährliches zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro liegt.
Es gilt hierbei leider aber auch, wenn die Töpfe leer sind, kein Anspruch mehr.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Mögliche Technologien sind dabei ein Fern-/ Nahwärme-Anschluss, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie.
Eigentümer müssen dabei rechnerisch nachweisen, dass der Anteil an erneuerbarer Energie in ihrer neu eingebauten Heizung mindestens 65 Prozent beträgt. Die Bundesregierung betont, dass die neue Gesetzesregelung „technologieneutral“ ist, also keine Technologie beim Neueinbau bevorzugt.
Das bedeutet; Beim Kauf einer neuen Heizung, musst du nicht nur die Heizung kaufen, sondern auch Alternativen, die 65% deiner Energie produziert. (die neue Heizung ist also nur für 35%), Was diese Anlagen dann kosten und was in Zukunft der Strom kostet wird, der die möglichen Wärmepumpen betreiben muss, können wir hier leider nicht darstellen. Vor allen Dingen bist Du nicht frei in deinen Entscheidungen. Ob Förderungen kommen oder nicht, was nach Ablauf der Laufzeiten von Solarthermie mit deiner Anlage passiert, sehen wir bei denen, die jetzt auslaufen…
Für ein persönliches Gespräch melde Dich bitte zur Terminabsprache bei uns. Tel.: 1469 oder Kontakt