Interner Bereich

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Die zweite außerordentliche Generalversammlung wurde notwendig, weil der Vorstand handlungsunfähig war und der Aufsichtsrat zurückgetreten ist. Zur Erinnerung, in einer Genossenschaft ist die Regel so, dass die Generalversammlung das Grundlagenorgan darstellt. Der Aufsichtsrat stellt das Prüforgan und der Vorstand das Leitungsorgan dar. Aufsichtsrat und Vorstand sind gleichberechtigte Organe. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Er setzt praktisch den Auftrag der Generalversammlung operativ um. Der Aufsichtsrat…

WeiterlesenInterner Bereich